RaiseRoom

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung 1.1 · Stand 16.09.2026

Alvantiq UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke RaiseRoom

§ 1 Geltungsbereich

– Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Alvantiq UG (haftungsbeschränkt), Eppsteiner Straße 40, 60323 Frankfurt am Main, handelnd unter der Marke RaiseRoom (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Nutzung der RaiseRoom-Plattform sowie über die im Angebot ausgewiesenen begleitenden Werk- und Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung eines Pitch Decks (§ 2a).

– Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind nicht Adressaten.

– Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

– Vereinbaren die Parteien gesondert eine über § 2a hinausgehende Beratungsleistung, gilt hierfür ein eigener Vertrag; diese AGB finden darauf keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

– Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet einen Zugang zur RaiseRoom-Plattform (Software as a Service) zur Vorbereitung von Finanzierungsrunden bereit. Der konkrete Leistungs- und Modulumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

– Einzelne Funktionen können sich in einer Beta-Phase befinden und werden fortlaufend weiterentwickelt. Funktionen, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Anwendung als „in Entwicklung“ oder „coming soon“ gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet. Maßgeblich ist die Kennzeichnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses; auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter die betroffenen Funktionen im Angebot auf.

§ 2a Erstellung eines Pitch Decks

– Ist im Angebot die Erstellung eines Pitch Decks ausgewiesen, erbringt der Anbieter insoweit eine Werkleistung. Gegenstand ist die Erstellung eines Präsentationsentwurfs auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten und in der Plattform erarbeiteten Inhalte.

– Der Leistung geht ein kostenloses Abstimmungsgespräch von etwa 30 Minuten voraus, in dem Umfang, Struktur und Zeitplan festgelegt werden.

– Der Kunde wirkt mit, indem er die für die Erstellung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitstellt und Rückfragen innerhalb angemessener Frist beantwortet. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern die Leistungszeit entsprechend.

– Im Leistungsumfang enthalten sind zwei Korrekturschleifen. Weitergehende Änderungswünsche vergütet der Kunde nach gesondert zu vereinbarendem Aufwand.

– Der Kunde nimmt das Werk nach Fertigstellung ab. Teilt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel in Textform mit, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter bei der Übergabe hin.

– Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden an dem erstellten Pitch Deck ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung ein.

§ 3 KI-gestützte Funktionen

– Die KI-gestützten Funktionen der Plattform erzeugen ihre Ergebnisse auf statistisch-probabilistischer Grundlage. Ausgaben können unvollständig, veraltet, sachlich unzutreffend oder in sich widersprüchlich sein (sog. Halluzinationen) und stellen keine Tatsachenbehauptung des Anbieters dar. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.

– Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit.

– Die Plattform setzt KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) ein. Soweit den Anbieter Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO treffen, erfüllt er diese selbst. Über die Interaktion mit KI-gestützten Funktionen (z. B. dem Assistenten Finn) wird der Kunde innerhalb der Anwendung informiert. Verwendet der Kunde erzeugte Inhalte gegenüber Dritten, ist er für die ihn als Betreiber treffenden Pflichten nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO verantwortlich.

§ 4 Vertragsschluss

– Das Angebot des Anbieters ist bis zum darin genannten Datum bindend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots (Gegenzeichnung oder Bestätigung in Textform) zustande.

– Bestandteil des Vertrags sind das Angebot und diese AGB einschließlich der Regelungen zu Datenschutz und Auftragsverarbeitung in § 12 nebst den dort genannten Anlagen. Eine etwaige gesondert geschlossene Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bleibt unberührt.

– Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens das Angebot, zweitens diese AGB nebst Anlagen, drittens die Nutzungsbedingungen der Anwendung (Terms of Use), die den unentgeltlichen Zugang regeln.

§ 5 Laufzeit & Verlängerung

– Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot.

– Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Es erfolgt keine automatische Verlängerung; eine Fortsetzung bedarf einer neuen Vereinbarung.

– Die Vergütung ist als Einmalbetrag für die gesamte Laufzeit zu zahlen; bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ohne vom Anbieter zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.

– Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung, ist vor der Kündigung eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, sofern dies nicht entbehrlich ist. Kündigt der Kunde aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, erstattet der Anbieter die auf die Restlaufzeit entfallende Vergütung zeitanteilig.

§ 6 Preise & Zahlung

– Es gelten die im Angebot genannten Preise, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

– Die Rechnungsstellung erfolgt vorab; die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang bzw. Vorlage des Überweisungsbelegs. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

– Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

– Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Nutzungsrechte an der Plattform

– Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein. Nutzungsberechtigt sind Mitarbeiter, Organmitglieder und Gesellschafter des Kunden sowie die für ihn tätigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater, soweit sie an der Finanzierungsrunde des Kunden arbeiten. Stellt die Plattform benannte Nutzerzugänge (Seats) bereit, gilt die im Angebot vereinbarte Anzahl.

– Eine Nutzung der Plattform zugunsten Dritter, insbesondere im Rahmen einer eigenen Beratungs- oder Dienstleistung gegenüber anderen Unternehmen, ist nicht gestattet. Alle Rechte an der Plattform verbleiben beim Anbieter.

§ 8 Rechte an Inhalten und Ergebnissen

– Alle Rechte an den vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragslaufzeit befristetes und auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und durch die eingesetzten, auch KI-gestützten, Verarbeitungsdienste verarbeiten zu lassen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Nutzung der Kundeninhalte zum Training von KI-Modellen erfolgt weder durch den Anbieter noch durch die von ihm eingesetzten Auftragsverarbeiter.

– Die mit Hilfe der Plattform erzeugten Ergebnisse (z. B. Analysen, Equity Story, Investorenübersichten) darf der Kunde im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, vervielfältigen und bearbeiten. Für ein nach § 2a erstelltes Pitch Deck gilt § 2a Absatz 6. Dem Kunden ist bekannt, dass ausschließlich maschinell erzeugte Ergebnisse keinen Urheberrechtsschutz genießen; der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren Schutzfähigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter.

§ 9 Pflichten des Kunden

– Der Kunde lädt nur eigene bzw. rechtmäßig nutzbare Inhalte hoch und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde gibt keine Inhalte ein, deren Verarbeitung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Geheimhaltungspflichten verstößt; er ist für die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten allein verantwortlich.

– Der Kunde lädt keine besonders sensiblen Daten (z. B. besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder gesetzlich bzw. behördlich besonders geschützte Daten) hoch, soweit diese für die vertragsgemäße Nutzung nicht erforderlich sind.

– Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter.

– Der Kunde kann die von ihm eingestellten Daten im Rahmen der von der Plattform bereitgestellten Export- und Sicherungsmöglichkeiten selbst sichern.

– Wird der Anbieter von Dritten wegen einer Verletzung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab und gibt ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis ab.

§ 10 Verfügbarkeit

– Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 95 Prozent im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsarbeiten, Zeiten höherer Gewalt sowie Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.

– Unterschreitet die Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Monaten den vereinbarten Wert, verlängert sich die Laufzeit auf Verlangen des Kunden um einen Monat ohne zusätzliche Vergütung.

– Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten. Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt oder Störungen bei Vorleistern hat der Anbieter nicht zu vertreten.

§ 10a Support

– Der Anbieter beantwortet Anfragen des Kunden zur Nutzung der Plattform per E-Mail an die im Angebot genannte Adresse, werktags von Montag bis Freitag.

– Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht zugesichert.

§ 11 Sperrung

– Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht eines erheblichen Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten besteht, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, bei einer Nutzung der Plattform zugunsten Dritter entgegen § 7 Absatz 2 oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung.

– Der Anbieter informiert den Kunden vor oder unverzüglich nach der Sperrung und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

– Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in die Plattform einstellt, im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die nachstehenden Absätze gelten zugleich als Auftragsverarbeitungsvertrag; ein gesondertes, unterzeichnetes AVV-Dokument stellt der Anbieter auf Anfrage bereit.

– Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1 (Verarbeitungsübersicht). Weisungen erteilt der Kunde in Textform an die im Angebot genannte Adresse; weisungsbefugt sind die vom Kunden benannten Personen. Anlage 1 stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform bereit.

– Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden und für die Vertragszwecke, verpflichtet die zugriffsberechtigten Personen zur Vertraulichkeit, ergreift die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 3 (Technische und organisatorische Maßnahmen), unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO einschließlich der Meldung von Datenschutzverletzungen. Anlage 3 stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform bereit.

– Hält der Anbieter eine Weisung des Kunden für datenschutzrechtlich unzulässig, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung aussetzen.

– Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter die personenbezogenen Daten einschließlich vorhandener Kopien oder gibt sie zurück, nach Wahl des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

– Der Anbieter duldet Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich sowie anlassbezogen. Der Nachweis kann vorrangig durch aktuelle Zertifikate, Testate oder Prüfberichte geführt werden.

– Persistente Kundendaten werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Für die KI-gestützte Analyse werden Inhalte an die Anthropic, PBC, San Francisco, USA, übermittelt; Grundlage sind die EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Weitere Auftragsverarbeiter, ihr Sitz, ihr Verarbeitungsort, die jeweils verarbeiteten Datenkategorien und die Übermittlungsgrundlage ergeben sich aus Anlage 2 (Subprozessoren), die der Anbieter unter raise-room.com/legal/subprozessoren in der jeweils geltenden Fassung veröffentlicht und dem Kunden auf Anfrage zusätzlich in Textform bereitstellt.

– Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 aufgeführten weiteren Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) in der bei Vertragsschluss dort veröffentlichten Fassung. Der Anbieter verpflichtet jeden Subprozessor auf dieselben Datenschutzpflichten, die ihn nach diesem Vertrag treffen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und haftet für deren Einhaltung. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Anbieter vorab in Textform. Widerspricht der Kunde dem Einsatz eines neuen Subprozessors aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wechsels kündigen; der Anbieter erstattet in diesem Fall die auf die Restlaufzeit entfallende Vergütung zeitanteilig.

§ 13 Vertraulichkeit

– Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich macht und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu zählen auf Seiten des Kunden insbesondere Geschäftszahlen, Finanzplanung, Cap Table, Investorenkontakte und Unterlagen der Finanzierungsrunde, auf Seiten des Anbieters insbesondere nicht öffentliche Funktionen, Bewertungslogiken und Preise.

– Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags, machen sie nur solchen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und schützen sie mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

– Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, die der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren, die sie unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt hat, oder deren Offenlegung gesetzlich, gerichtlich oder behördlich angeordnet ist. Im letzten Fall informiert die betroffene Partei die andere, soweit rechtlich zulässig, vorab.

– Die Pflichten gelten für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus. Nach Vertragsende gibt jede Partei die erhaltenen vertraulichen Informationen auf Verlangen zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

– Soweit eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) besteht, geht diese vor.

§ 14 Gewährleistung

– Die Plattform wird im Rahmen des im Angebot beschriebenen Funktionsumfangs bereitgestellt. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich; der Anbieter behebt reproduzierbare, erhebliche Mängel in angemessener Frist.

– Unerhebliche Abweichungen sowie Einschränkungen aufgrund des Beta-Charakters einzelner Funktionen (§ 2 Absatz 2) begründen keine Mängelansprüche.

– Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss bzw. bei Bereitstellung der Plattform vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; § 15 bleibt unberührt.

– Das Minderungsrecht nach § 536 BGB ist ausgeschlossen; der Kunde kann eine wegen eines Mangels zu viel gezahlte Vergütung zurückverlangen.

– Für eine Werkleistung nach § 2a gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

§ 15 Haftung

– Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.

– Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf 25.000 Euro je Schadensfall und 50.000 Euro für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.

– Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

– Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter schuldet und garantiert keinen wirtschaftlichen Erfolg; insbesondere werden ein erfolgreiches Fundraising, das Erreichen einer bestimmten Bewertung, eine Kapitalzusage oder ein sonstiges wirtschaftliches Ergebnis weder geschuldet noch zugesichert oder garantiert. Die Plattform stellt ausschließlich Vorbereitungs- und Analyse-Unterstützung bereit; die Verantwortung für Ansprache, Verhandlung und Abschluss gegenüber Investoren liegt allein beim Kunden.

– Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer dem Kunden zumutbaren, regelmäßigen Datensicherung eingetreten wäre. Die Absätze 1 bis 3 bleiben unberührt.

– Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Verjährung

– Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 17 Höhere Gewalt

– Wird eine Partei durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Vorleister-Infrastruktur) an der Leistungserbringung gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen ihre Pflichten nach Treu und Glauben an.

– Dauert die Behinderung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen. Der Anbieter erstattet in diesem Fall die auf die nicht erbrachte Restlaufzeit entfallende Vergütung zeitanteilig.

§ 18 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung

– RaiseRoom inklusive der KI-Funktionen liefert Vorbereitungs- und Analyse-Unterstützung und ersetzt keine anwaltliche, steuerliche oder anlagebezogene Beratung. Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich.

§ 19 Vertragsübernahme / Abtretung

– Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, der Ausgliederung des Geschäftsbereichs RaiseRoom in eine eigene Gesellschaft oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Anbieter zeigt die beabsichtigte Übertragung dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform unter Benennung des Übernehmers an. Der Kunde kann den Vertrag binnen zwei Wochen ab Zugang der Anzeige zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen; der Anbieter erstattet in diesem Fall die auf die Restlaufzeit entfallende Vergütung zeitanteilig.

– Die Pflichten zur Auftragsverarbeitung (§ 12) gehen dabei unverändert auf den Übernehmer über.

– Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.

§ 20 Datenexport & Löschung bei Vertragsende

– Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die von ihm hochgeladenen Dokumente sowie die ihm zum Export bereitgestellten Ergebnisse über die Plattform herunterladen.

– Der Anbieter weist den Kunden spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit in Textform auf das bevorstehende Vertragsende und die Exportmöglichkeiten hin.

– Auf Anfrage des Kunden vor Vertragsende oder innerhalb von 30 Kalendertagen danach stellt der Anbieter dem Kunden dessen eingestellte Inhalte und Ergebnisse innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen Format bereit, soweit ein Export über die Plattform nicht möglich ist.

– Nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsende löscht der Anbieter die Kunden- und Ergebnisdaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; auf Wunsch des Kunden auch früher. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung (§ 12) zu Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten bleiben unberührt und gehen vor.

§ 21 Änderungen der AGB

– Für bereits geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB in der dort genannten Fassung für die gesamte Laufzeit unverändert fort. Änderungen bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung in Textform.

– Änderungen, zu denen der Anbieter aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, kann der Anbieter mit Wirkung für die Zukunft umsetzen; er teilt sie dem Kunden in Textform mit.

§ 22 Schlussbestimmungen

– Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

– Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

– Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

– Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

– Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.